Sicher verfügen Sie in Ihrem Unternehmen über einen oder mehrere Feuerlöscheinrichtungen. Doch sind Anzahl und Art der Löscheinrichtungen ausreichend und sinnvoll für Ihre Bedürfnisse?
Fast jedes Unternehmen benötigt einen Brandschutzbeauftragten, der sich der Verantwortung des Brandschutzes annimmt. Bei uns erfahren Sie, ob Sie einen Brandschutzbeauftragten benötigen und welche Vorteile die Bestellung des externen Brandschutzbeauftragten mit sich bringt.
Egal, welche bauliche Maßnahme Sie in Betracht ziehen, wir stehen als Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz an Ihrer Seite. Für die Erstellung der Brandschutzkonzepte für Standardbauten verwenden wir stets die Landesbauordnung mit allen Details als Grundlage. Die Konzepterarbeitung für Sonderbauten ist komplexer.
Die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter liegt in Ihrer Verantwortung. Sprechen Sie uns als Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz an – wir sind Experten für alle Herausforderungen in diesem Bereich. Lassen Sie uns Ihr Unternehmen zum Beispiel schulen.
Sie sind Bauherr und benötigen nun einen Koordinator für Sicherheits- und Gesundheitsschutz – wir erklären Ihnen gern, warum das der Fall ist und wie wir Ihnen hier zur Seite stehen.
Feuerwehrplan vs. Flucht- und Rettungswegplan. Was ist hier was und was benötigen Sie für welchen Zweck. Um diese und viele weitere Fragen rund um Flucht- und Rettungsweg- sowie Feuerwehrpläne zu beantworten, finden Sie bei uns die ersten Informationen, die für Sie relevant sind.
Seit der Firmengründung 1997, bieten wir als Sach– und Fachkundiger Betrieb in den Bereichen Brandschutz und Arbeitssicherheit für unsere Kunden individuelle Lösungen an. Unsere Professionalität erreichen wir auch dadurch, dass unsere Mitarbeiter laufend geschult und ausgebildet werden. So können wir eine gute Qualität und einen umfassenden Service anbieten. Zu weiteren Fragen und Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gern zu Verfügung.