Fachkraft für Arbeitssicherheit

Sie als Unternehmer und Arbeitgeber tragen die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter. Wir stehen Ihnen als Fachkraft für Arbeitssicherheit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (Arbeitssicherheitsgesetz, ASiG) zur Seite – so beraten und unterstützen wir Sie zu all Ihren Fragen und Herausforderungen rund um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Angestellten am Arbeitsplatz einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Darüber hinaus erhalten Sie von uns Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Sicherheitsunterweisungen sowie Schulungen für Ihr Unternehmen.

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Sie als Unternehmer und Arbeitgeber tragen die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter. Wir stehen Ihnen als Fachkraft für Arbeitssicherheit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (Arbeitssicherheitsgesetz, ASiG) zur Seite – so beraten und unterstützen wir Sie zu all Ihren Fragen und Herausforderungen rund um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Angestellten am Arbeitsplatz einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Darüber hinaus erhalten Sie von uns Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Sicherheitsunterweisungen sowie Schulungen für Ihr Unternehmen.
  • Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Gefährdungs­beurteilungen
  • Betriebsanweisungen
  • Sicherheits­unterweisungen
  • Schulungen
  • Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit


    Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) besuchen wir Ihr Unternehmen für die sicherheitstechnische Betreuung (Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung) nach den gesetzlichen Vorgaben der DGUV-Vorschrift 2 und dem Arbeitssicherheitsgesetz. Gemeinsam mit Ihnen begehen wir Ihre Räumlichkeiten, die Arbeitsplätze Ihrer Mitarbeiter, und unterrichten Sie über Defizite und Gefahrenstellen. Anhand von Gefährdungsbeurteilungen erarbeiten wir anschließend gemeinsam mit Ihnen für Sie und Ihre Mitarbeiter umsetzbare und sichere Lösungen und legen erforderliche Maßnahmen für Ihr Unternehmen fest. Weiter fertigen wir für Sie und Ihre Mitarbeiter Betriebsanweisungen für Maschinen, Tätigkeiten und Gefahrenstoffe an und unterstützen Sie außerdem bei den Unterweisungen Ihres Teams.
    Nähere Informationen finden Sie in den weiteren Abschnitten „Gefährdungsbeurteilungen“, „Betriebsanweisungen“, „Sicherheitsunterweisungen“ und „Schulungen“.
    Für Fragen und Antworten darüber hinaus kontaktieren Sie uns gern telefonisch oder per E-Mail – wir beraten Sie gern persönlich und individuell.

  • Gefährdungs­beurteilungen


    Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument für zielgerichtete betriebliche Präventionsmaßnahmen im Bereich des Arbeitsschutzes auf Grundlage der Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Sie bildet die Handlungsgrundlage für den Arbeitgeber, um seine Grundpflicht gemäß § 3 Absatz 1Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu erfüllen. Gefährdungsbeurteilungen und daraus abgeleitete Arbeitsschutzmaßnahmen helfen, Kosten im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen und arbeitsbedingte Erkrankungen sowie damit verbundene Aufwendungen für das Aufrechterhalten des Betriebsablaufs zu vermeiden.
    Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung der passenden Gefährdungsbeurteilung

  • Betriebsanweisungen


    Ob beim Umgang mit Gefahrstoffen, Maschinen, Geräte oder spezielle Arbeitsverfahren.
    Eine Betriebsanweisung ist speziell auf das Unternehmen zugeschnittene arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene, verbindliche schriftliche Anordnungen des Arbeitgebers. Sie gibt Aufschluss über den richtigen Umgang mit Gefahrstoffen und eingesetzten Arbeits- und Arbeitshilfsmitteln, darunter Geräten, Maschinen, Anlagen oder Werkzeugen, und legt fest, welche erforderlichen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln hinsichtlich der Gefahren für Mensch und Umwelt einzuhalten sind. Ebenfalls enthalten sind Anweisungen für das richtige Verhalten im Gefahrenfall, zur Ersten Hilfe und für die sachgerechte Entsorgung gefährlicher Abfallstoffe.
    Wir Erstellen und unterstützen Sie gerne

  • Sicherheits­unterweisungen


    Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen, Sicherheitsunterweisungen durchzuführen, um Mitarbeiter hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu unterweisen. Die Arbeitsschutzunterweisung ist auf den jeweiligen Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich auszurichten. Für eine erhöhte Wirksamkeit der Unterweisung sollten die Inhalte gut durchdacht sein.
    Der Umfang und die Komplexität von Sicherheitsunterweisungen ist für jeden Betrieb individuell zu bestimmen. Je nach Branche gelten verschiedene Gesetze und Bestimmungen.
    Gerne führen wir für Sie die passende Sicherheitsunterweisung durch oder unterstützen Sie dabei.

  • Schulungen


    Sie benötigen Mitarbeiter mit Staplerschein oder Bediener für spezielle Gerätschaften? Wir bieten Schulungen an, mit denen Ihre Mitarbeiter in den folgenden Bereichen zu den Profis unter den Angestellten werden: Staplerschein, Bedienung von Hubarbeitsbühnen, Baumaschinen, Flurförderfahrzeugen, Kranen sowie Teleskopmaschinen. Dabei sollten auffrischende Erste-Hilfe-Kurse nicht außer Acht gelassen werden, denn sie sind wichtig für die Sicherheit Ihres Teams am Arbeitsplatz.

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir beraten Sie gern zu Ihren individuellen Herausforderungen und Weiterbildungsvorhaben.

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  • Westlicher Dwarsdiek 4
  • 48527 Nordhorn
  • Tel. 05941 - 2029920

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