Sachver­ständiger für Vorbeugenden Brandschutz

Neben der Vermarktung, Wartung und Instandhaltung diverser Feuerlöscheinrichtungen, Rauchwarnmelder, RWA-Anlagen und vielem mehr sind wir vor allem Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz. Unsere Hauptaufgaben in dieser Funktion sind vor allem das Erstellen von Brandschutzkonzepten sowie brandschutztechnischer Stellungnahmen.

Sachver­ständiger für Vorbeugenden Brandschutz

Neben der Vermarktung, Wartung und Instandhaltung diverser Feuerlöscheinrichtungen, Rauchwarnmelder, RWA-Anlagen und vielem mehr sind wir vor allem Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz. Unsere Hauptaufgaben in dieser Funktion sind vor allem das Erstellen von Brandschutzkonzepten sowie brandschutztechnischer Stellungnahmen.
  • Brandschutzkonzepte
  • Brandschutz­technische Stellungnahmen
  • Brandschutzkonzepte


    Es gibt verschiedene Bereiche des Brandschutzes, wenn es um den Neubau oder eine Nutzungsänderung eines Gebäudes geht. Oft wird nicht nur eine Baugenehmigung erforderlich, sondern ebenso ein Brandschutzkonzept. Unser Brandschutzkonzept beinhaltet alle relevanten Maßnahmen und Hinweise im Bereich des baulichen, anlagentechnischen, betrieblichen und abwehrenden Brandschutzes. Jedes Brandschutzkonzept fertigen wir individuell auf Basis der Belange unseres jeweiligen Kunden und seiner Herausforderungen an. Es handelt sich hier demnach nicht um ein Pauschaldokument. Unser Konzept bildet eine Verknüpfung mit der Bauaufsicht, den Bauordnungen und Ihnen als Bauherrn.
    „Brauche ich ein Brandschutzkonzept? Welche Vorteile hat ein Brandschutzkonzept?“ Wir beraten Sie gerne zu all Ihren Fragen rund um den Brandschutz und erstellen gemeinsam mit einem sachverständigen für Brandschutz ein sicheres und umsetzbares Brandschutzkonzept für Ihr Unternehmen.
    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

  • Brandschutz­technische Stellungnahmen


    Ein Brandschutzkonzept stellt eine ganzheitliche und somit vollständige Beurteilung eines Gebäudes oder Bauvorhabens dar. Eine ganzheitliche Beurteilung ist jedoch nicht in jedem Fall notwendig.
    Eine brandschutztechnische Stellungnahme beschränkt sich auf z.B. eine ausgewählte Fragestellung wie die Überprüfung der Löschwasserversorgung oder der Flucht- und Rettungswegsituation. Die brandschutztechnische Stellungnahme unterstützt die zuständige Baubehörde bei der Entscheidungsfindung – gerade, wenn kein vollständiges Brandschutzkonzept erforderlich ist, allerdings noch einzelne Punkte zu klären sind.

    Egal, ob Sie ein Brandschutzkonzept oder eine brandschutztechnische Stellungnahme benötigen, wir helfen Ihnen gern weiter.

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  • 48527 Nordhorn
  • Tel. 05941 - 2029920

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